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geloeschter_user_11 |
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Nachrichten : 441
| Hallo,
wenn ich von meinem LP im Stettiner Haff auf die Ostsee will, ist der kürzere Weg über die polnische Wassergrenze (Grenzboot) und durch den "Kaiserkanal". Da Polen nicht zu den Schengen-Staaten gehört, heißt das, dass ich in Polen jedes Mal einklarieren und ausklarieren muß, obwohl ich das polnische Gebiet gar nicht betreten würde? Weiß jemand, wie die Rechtslage ist?
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O
09.05.2007 um 13:31 Uhr |
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Nachrichten : 1561
| Hallo Alchimist,
zur ersten Information würde ich Dir diesen
Beitrag im "Boote-Forum" empfehlen.
Das ist zwar nicht alles "amtlich", aber noch gar nicht so alt und vielleicht hilfreich.
Die amtliche Erklärung des Bundespolizeiamtes See reiche ich noch nach
Viele Grüße
Reinhard
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O
09.05.2007 um 14:26 Uhr |
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geloeschter_user_11 |
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Nachrichten : 441
| Hallo Reinhard,
danke dir für die schnelle Antwort. Interessieren würde mich auf jeden Fall noch, ob ich tatsächlich in Swinemünde (oder wo auch immer in Polen) einklarieren muss, obwohl ich gar nicht nach Polen will, sondern nur die KF benutzen möchte. Das Haff ist wirklich sehr schön, ich denke ich werde einige Zeit da bleiben, Gastliegeplätze sind übrigens vorhanden.
Grüße Hugo
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O
09.05.2007 um 20:36 Uhr |
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avalon |
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Nachrichten : 1561
| Hallo Alchimist,
hier die offizielle Antwort des Bundespolizeiamtes See auf genau Deine Frage (auszugsweise für alle hier veröffentlicht):
-8<--------------------------------------------------
Sehr geehrter Herr ****,
gerne beantwortete ich Ihnen Ihre Anfrage vom 09.05.2007.
Polen gehört derzeit nicht zu den Schengen Staaten, wird aber 2008 dem Schengenverbund beitreten. Bis dahin halten die polnischen Behören ihren Kontrollstandart aufrecht. Bei der Einfahrt in die polnischen Hoheitsgewässer ist es erforderlich, dass polnische Grenzboot (Tonne 17/18) in Rufweite zu passieren. Dort wird man Sie befragen und Ihnen weitere Anweisungen gegen. Auch wenn Sie bei Ihrer weiter Reise in Richtung Ostsee keinen Landkontakt aufnehmen (Transit), bestehen die polnischen Behörden des Weiteren darauf, sich in Swinemünde an- bzw. abzumelden. Eine Crewliste in vierfacher Ausfertigung sollte bereitgehalten werden.
Für Inhaber einer von der Bundespolizei ausgestellten Grenzerlaubnis entfällt die Pflicht der Aus- bzw. Einreise über einen zugelassen deutschen Grenzübergang.
Deutsche und Ausländer sind wie bisher verpflichtet, bei jedem Überschreiten der Grenze erforderliche Grenzübertrittspapiere (wie z.B. Reisepass, Personal- oder Kinderreisepass) mitzuführen, um sich damit bei behördlichen Kontrollen auszuweisen zu können.
Ausländische Staatsangehörige müssen, soweit erforderlich, zusätzlich im Besitz eines gültigen Visums sein.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen auch gerne telefonisch zur Verfügung.
->8--------------------------------------------------
Das Original-Dokument sende ich Dir per e-mail.
Viele Grüße
Reinhard
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O
10.05.2007 um 13:53 Uhr |
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Nachrichten : 1561
| Allgemeine Informationen und einen Link zu einem Muster der Crewliste gibts zu diesem Thema beim
Bundespolizeiamt-See.
Viele Grüße
Reinhard
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O
10.05.2007 um 14:04 Uhr |
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geloeschter_user_11 |
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O
05.10.2007 um 12:11 Uhr |
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Mordka |
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Nachrichten : 25
| Liebe Freude,
Ab 1 Januar 2008 Polen in der Schengen-Staaten
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O
05.10.2007 um 21:33 Uhr |
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geloeschter_user_11 |
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Nachrichten : 441
| Also es hat sich alles bestätigt. Die gelben Tonnen, die das deutsche (Kleine) und polnische (Große) Haff getrennt haben sind weg, damit auch das polnische Grenzboot. Nun weiß man ohne GPS gar nicht mehr, ob man noch in deutschen oder schon in polnischen Gewässern segelt. Nur die dt. Zöllner sind traurig, die haben immer sehr gerne bei den polnischen Kollegen zwecks Kaffee trinken angelegt
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O
18.05.2008 um 11:53 Uhr |
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Mordka |
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Nachrichten : 25
| Es endlich ist normal. Es noch nur soll einen schwachen Kaffee und warmes Bier eliminieren.
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O
18.05.2008 um 22:54 Uhr |
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